Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstaltungen | Aussteller
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Geltung für alle Veranstaltungen (Ausstellungen, Kongresse, Tagungen), die von der mgo fachverlage GmbH & Co. KG, E.-C.-Baumann Str. 5, 95326 Kulmbach (nachfolgend „Verlag“) durchgeführt werden. Sie gelten gegenüber Ausstellern (nachfolgend „Aussteller“) Abweichende Bedingungen der Aussteller erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Anmeldung, Bestätigung, Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung für eine Veranstaltung hat vom Aussteller in Textform (Post, Fax, E-Mail) mit Namen des Ausstellers, der vollständigen Firmen- bzw. Rechnungsanschrift und mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse zu erfolgen. Sind Aussteller und Rechnungsempfänger nicht identisch, so haftet der Aussteller für die Kostenübernahme durch den Rechnungsempfänger. Es werden nur in Textform eingegangene Anmeldungen akzeptiert. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung werden diese AGB als verbindlich für den Aussteller anerkannt. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an den Verlag.
2.2 Über die Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Gegenstände zu der Veranstaltung entscheidet der Verlag durch eine schriftliche Auftragsbestätigung; mit der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
2.3 Der Verlag kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, beispielsweise wenn der zur Verfügung stehende Platz oder Raum bzw. die zur Verfügung stehende Zeit im Veranstaltungsprogramm nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen und die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, wenn es für die Erreichung des Ausstellungs- und Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Der Verlag ist zudem berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungs- bzw. Präsentationsgegenstände, Produkte und Themen sowie eine Veränderung der angemeldeten Flächen bzw. Programmplätze vorzunehmen.
2.4 Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungs- bzw. Präsentationsgegenstände, für Produkte und Themen sowie für die in der Bestätigung bestimmten Aussteller und die darin angegebene Standfläche bzw. den Raum sowie die Präsentationszeit. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände, Produkte und Themen dürfen nicht präsentiert werden.
3. Standflächenverteilung
3.1 Die Standverteilung erfolgt durch den Verlag unter Berücksichtigung des Veranstaltungsthemas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten. In der Anmeldung geäußerte Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit beachtet.
3.2 Ein Umtausch/Wechsel der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung der Standfläche an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlags nicht gestattet.
4. Miete, Preise, Zahlungsweise
4.1 Die Höhe der Mieten und Preise und die Zahlungsweise sind aus dem Angebot und ggf. aus der Anmeldebestätigung ersichtlich.
4.2 Die Bezahlung der Rechnung zu den festgesetzten Terminen ist Voraussetzung für das Beziehen/Belegen der zugeteilten Standfläche bzw. des Raums bzw. des Programmplatzes. Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung akzeptiert.
5. Widerruf der Zulassung, Ausschluss von Gegenständen
5.1 Der Verlag ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderweitigen Vergabe der Standfläche berechtigt bei ungenügender Anzahl von Teilnehmern oder Anmeldungen. Der Verlag kann die Veranstaltung bis spätestens 10 Tage vor Beginn absagen. Dies gilt auch, wenn die Anmeldung bereits bestätigt wurde.
5.2 Der Verlag ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderweitigen Vergabe der Standfläche berechtigt, wenn
- der Stand nicht rechtzeitig, das heißt bis spätestens zu der dem Aussteller genannten Uhrzeit vor der offiziellen Eröffnung belegt wird.
- im Falle der Nichtzahlung der Miete bzw. des Preises zu den festgesetzten Terminen der Aussteller eine vom Verlag gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt.
- gegen die dem Aussteller zur Kenntnis gegebenen Hausordnung verstoßen wird.
- Produkte des Ausstellers nicht vom Verlag genehmigt oder nicht den Angaben in der Anmeldung entsprechen. Der Verlag kann verlangen, dass Gegenstände entfernt werden, die in der Anmeldung nicht enthalten waren oder sich als belästigend, gefährdend oder für die Ausstellung bzw. Präsentation ungeeignet erweisen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt die Entfernung der Gegenstände durch den Verlag auf Kosten des Ausstellers.
6. Rücktritt von der Anmeldung durch den Austeller
Nach Erteilung der Bestätigung hat der Aussteller eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% zu zahlen, wenn er bis drei Monate vor Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktritt. Ein Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Tritt der Aussteller später zurück oder nimmt er nicht teil, hat er die volle Miete bzw. den vollen Preis zu bezahlen.
7. Haftung, Versicherung, Unfallschutz
7.1 Der Verlag haftet für dem Aussteller und den von ihm Beauftragten für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände entstandenen Schaden nur dann, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft; die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden infolge Versagens von Einrichtungen, infolge von Betriebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Der Aussteller haftet dem Verlag gemäß den gesetzlichen Regelungen.
7.3 Der Aussteller ist verpflichtet, an den ausgestellten bzw. präsentierten Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Verlag ist berechtigt, das Ausstellen oder die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten zu untersagen, soweit diese Schutzvorrichtungen ganz oder teilweise fehlen bzw. nicht oder nur teilweise funktionsfähig sind. Der Aussteller ist außerdem verpflichtet, die sicherheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften in der jeweiligen Fassung zu beachten. Darüber hinaus gilt die Hausordnung der Veranstaltungsstätte.
7.4 Der Verlag schließt ausdrücklich die Haftung für Diebstahl aus; die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Höhere Gewalt
Der Verlag ist berechtigt, Veranstaltungen aufgrund von Undurchführbarkeit wegen höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie etwa einer Betriebsunterbrechung – sowohl im Betrieb der Mediengruppe Oberfranken als auch in dem eines Kooperationspartners –, bei einem Systemausfall (insbesondere im Falle eines staatlichen Eingriffs in die Energieversorgung, welche unmittelbar oder mittelbar dazu führt, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann), bei Störungen des Arbeitsfriedens durch Streik, Aussperrung etc. und behördlichen Eingriffen (z.B. solche welche die Produktion betreffen) wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Veranstaltungsortes oder mangels kostendeckender Teilnehmerzahl zu stornieren.
Im Stornierungsfall erhält der Aussteller unverzüglich die entsprechende Information sowie innerhalb von 14 Tagen die Rückerstattung seiner bereits entrichteten Standgebühr. Eine Übernahme von Kosten durch den Verlag, die dem Aussteller wegen möglicher Aufwendungen, etwa bzgl. Reise- und Hotelkosten, oder wegen des Ausfalls von Arbeitszeit entstehen, ist ausgeschlossen.
Kann der Verlag aufgrund eines oben genannten Grundes die Veranstaltung nicht abhalten oder entscheidet sich der Verlag die Veranstaltung ins Digitale zu verschieben, so wird sie die Aussteller umgehend hiervon unterrichten.
Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn der Verlag an der Leistungserbringung durch ein betriebsfremdes, von außen herbeigeführtes Ereignis gehindert wird, das auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln nicht verhütet werden konnte. Beispielhaft hierfür sind Naturkatastrophen, politische Krisensituationen (wie z.B. Krieg), terroristische Auseinandersetzungen sowie Epidemien, Pandemien, Seuchen und vergleichbare Situationen.
- Der Anspruch auf Bezahlung der Miete bzw. des Preises entfällt in vorbenanntem Fall, sofern die Veranstaltung nicht zu einem anderen Termin oder an einem anderen Ort stattfinden kann.
- Eine Rückerstattung der entrichteten Standgebühr erfolgt auch in solchen Fällen, in denen der Verlag die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt ins Digitale verschiebt und der Aussteller bei der digitalen Veranstaltung nicht auftreten kann.
- Sollte das digitale Auftreten des Ausstellers möglich sein, hat dieser seine Leistung in der digitalen Form anzubieten. In diesem Fall besteht kein Sonderkündigungsrecht für den Aussteller.
- Sollte der Verlag in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin oder an einem anderen zumutbaren Ort durchzuführen, so hat er die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Termin bzw. Ort abzusagen; in diesem Falle haben sie Anspruch auf Rückerstattung bzw. Erlass des Preises.
Für den Fall, dass der Verlag aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen muss, hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits entrichteten Standgebühr.
9. Standaufbau, Standgestaltung, Standreinigung
9.1 Der Aussteller übernimmt den Auf- und Abbau des Standes auf eigene Kosten. Die Zeiten für Auf- und Abbauarbeiten werden von dem Verlag vorgegeben und sind zu beachten.
9.2 Andere Aussteller dürfen durch die Standgestaltung nicht beeinträchtigt oder belästigt, andere Stände nicht in ihrer Sicht oder Begehbarkeit behindert werden. Die Aussteller sind sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Der Aufbau muss spätestens bis zum Aufbau-Endtermin abgeschlossen und der Stand von Verpackungsmaterial geräumt sein. Der Abtransport von Ausstellungsgütern und der Abbau von Ständen vor Schluss der Veranstaltung sind unzulässig.
9.3 Der Name / Firma und die Anschrift bzw. der Sitz des Ausstellers muss durch eine Standbeschriftung deutlich erkennbar gemacht werden.
9.4 Der Verlag sorgt für die allgemeine Reinigung des Veranstaltungsgebäudes. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller.
9.5 Der Verlag führt die Endreinigung durch. Die Kosten dafür werden entsprechend dem Vertrag und abhängig von der Standgröße den Ausstellern berechnet.
10. Direktverkauf
Der Direktverkauf ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet und ist im Voraus schriftlich zu beantragen.
11. Hausordnungen, Zuwiderhandlungen
Der Aussteller hat die Hausordnung zu beachten. Verstöße gegen die AGB, gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes, gegen schriftliche Anweisungen und Auflagen des Verlags gegenüber allen Aussteller, berechtigen den Verlag, sofern die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung des Verlags nicht eingestellt werden, zur unverzüglichen entschädigungslosen Schließung des Standes des Ausstellers.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
12.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
12.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so vereinbaren die Parteien für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche den Sitz des Verlags als Erfüllungsort und als Gerichtsstand.
13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
14. Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet und erklärt sich auch nicht dazu bereit.
15. Änderungen der AGB
Der Verlag behält sich vor, diese Bedingungen oder Teile davon mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen geringfügig oder sachlich gerechtfertigt sind oder dies aus notwendigen rechtlichen oder regulatorischen Gründen erfolgt. Der Aussteller wird in diesem Fall vorab informiert. Sollte der Veranstalter nicht innerhalb der gesetzten Frist der Änderung widersprechen, so gilt die Änderung als angenommen. Die Änderungen werden dann ab dem Datum wirksam, das wir Ihnen in Textform (Ankündigung in der Rechnung und/oder per E-Mail) mitgeteilt haben. Voraussetzungen sind, dass der Verlag dem Aussteller eine angemessene Frist (mindestens 30 Tage) zur Abgabe seiner ausdrücklichen Erklärung einräumt und auf sämtliche Änderungen hinweist. Widerspricht der Aussteller fristgemäß, besteht der Vertrag unverändert fort, der Aussteller ist aber berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Hierzu werden wir Ihnen vorab die vorgesehenen Änderungen in Schriftform und/oder auf dem elektronischen Kommunikationsweg beispielsweise per E-Mail mindestens einen Monat im Voraus mitteilen und auf ein Widerspruchsrecht hinweisen. Sie stimmen den Änderungen dieser AGB zu, wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht nicht innerhalb von einem Monat ausüben und unsere Leistungen nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin in Anspruch nehmen. Falls Sie den Änderungen dieser AGB widersprechen, behält sich der Verlag die ordentliche Kündigung der Vertragsbeziehung vor. Die jeweils gültigen AGB finden Sie unter: https://mgo-fachverlage.de/agb/agbs-veranstaltungen-aussteller/
Stand: Januar 2023